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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Tätigkeit
(1) Das oben angeführte Zeichenbüro wird die Aufgaben eines Bauzeichners mit folgenden Tätigkeiten übernehmen:
- Erstellung von Entwürfen, Bauantragsunterlagen,Ausführungsplänen, Details, Bestandszeichnungen.
- Übernahme von Vermessungen- Berechnungen zu den Plänen erstellen
Ergänzend wird im Einzelfall auf jeweilige Auftragsschreiben verwiesen.
(2) Bestandsaufnahme und Ortsvergleiche
Stehen keine alten Unterlagen zur Verfügung wird eine Bestandsaufnahme vor Ort durchgeführt. Dabei handelt es sich um
die Aufnahme der Räume und deren Anordnung zueinander mit allen Öffnungen wie Fenster und Türen. Die Wandstärken werden geschätzt,
wenn eine Messung nicht möglich ist. Grundlage für die Bestandsaufnahme sind die Gebäude-Aussenmaße, die dem amtlichen Lageplan
im DXF-Format entnommen werden. Die Leistung wird im Stundenlohn abgerechnet. Erforderliche Ansichten werden anhand
von digitalen Fotos ggf. rekonstruiert.
§ 2 Weisungsfreiheit
(1) Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung derübertragenen Tätigkeiten keine Weisungen des Auftraggebers.
Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit(Zeit, Dauer, Art und Ort der Arbeitsausübung) selbständig tätig und vollkommen frei.
(2) Der Auftragnehmer ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder zur Arbeitszeit gebunden. Projektbezogene Zeitvorgaben
des Auftraggebers sind allerdings einzuhalten, ebenso fachliche Vorgaben des Auftraggebers.
§ 3 Honorar
(1) Es gelten die Preise des Dienstleisters. Grundlage ist die aktuelle Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zur Zeit
gültigen Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Erbringung der Leistung eine Abrechnung in Form einer Rechnung
zu erstellen.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zusätzlich geleistete Stunden, verursacht durch Änderungen oder Entwurfsänderungen,
bekannt zu geben und ebenfalls in Rechnung zu stellen.
§ 4 Zahlung
(1) Stellung der Rechnung erfolgt bei Lieferung, zahlbar innerhalb 7 Tagen ohne Abzug, sofern nicht andere Zahlungsarten
vereinbart sind.
(2) Die Abrechnung erfolgt ohne Rücksicht auf die weitere Verwendung.
(3) Sollte eine eindeutige Formulierung der Aufgabenstellung mangels konkreter Projektinformationen zum Zeitpunkt
der Auftragerteilung nicht möglich sein und über die reine Zeichnungserstellung und über einen längeren Zeitraum
hinausgehen, können die angefallenen Stunden monatlich oder objektbezogen im Nachweis abgerechnet werden.
(4) Tritt der Auftraggeber von seinem Auftrag zurück, werden ihm alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen / Stunden in Rechnung gestellt.
§ 5 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt bis zu einem Blattformat DIN A3 als schwarz/weiß Ausdruck in einfacher Ausfertigung.
Mehrfachkopien werden erst nach Kontrolle und Freigabe erstellt und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Überschreitet die Plangröße das Format DIN A3, erfolgt die Lieferung in digitaler Form in einem gängigen Ausgabeformat für
Reproduktionsgeräte wie Plotter, Großkopierer oder im Datenaustauschformat zur weiteren Bearbeitung.
Zur Kontrolle erfolgt eine verkleinerte Ausgabe bis zum DIN A3-Format auf Papier. Durch die Reproduktion der Pläne entstehen
Nebenkosten, die nicht zum Lieferumfang des Dienstleisters gehören.
(3)Die Kontrolle der Dienstleistung hat sofort nach Erhalt zu erfolgen. Die erbrachte Dienstleistung gilt als ordnungsgemäß und anerkannt, wenn Mängel nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich geltend gemacht werden.
Reklamationen müssen umgehend schriftlich angezeigt werden.
§ 6 Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit in den Räumen des Auftraggebers oder seinen eigenen Räumlichkeiten aus.
§ 7 Unterrichtungspflicht
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber
vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.
§ 8 Konkurrenz

(1) Der Auftragnehmer darf auch für andere Auftraggeber oder einen Arbeitgeber tätig sein.
§ 9 Verschwiegenheit
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Übrigen, über die ihm im Rahmen
seiner Tätigkeit bekannt gewordenen betriebliche Interna, insbesondere
Geschäftsgeheimnisse, auch nach seinem Ausscheiden, Stillschweigen zu bewahren.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Pläne, egal ob in digitaler Form oder als Ausdruck, bleiben bis zur Erfüllung der offenen Forderungen Eigentum des Dienstleisters.
§ 11 Kündigung
Vom Auftraggeber überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel sind mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzugeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.
 
§ 12 Keine Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften
Von der Möglichkeit des Abschlusses eines Anstellungsvertrages ist in Anwendung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bewusst
kein Gebrauch gemacht worden. Eine Umgehung arbeitsrechtlicher oder arbeitsgesetzlicher Schutzvorschriften ist nicht beabsichtigt. Dem freien Mitarbeiter soll vielmehr die volle Entscheidungsfreiheit bei der Verwertung seiner Arbeitskraft belassen werden. Eine über den Umfang dieser Vereinbarung hinausgehende persönliche, wirtschaftliche oder soziale Abhängigkeit wird nicht begründet.
§ 13 Nebenabreden
(1) Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
(2) Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 14 Haftung
Der Auftraggeber erklärt alle Rechte, wie Eigentums- und Urheberrecht an dem zu realisierendem Projekt zu besitzen. Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen, Daten oder sonstigen Angaben des Auftragsgebers Schutzrechte Dritter verletzt, stellt mich der Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei. Der Aufraggeber erklärt sein Einverständnis, dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung beigestellten bzw. erzeugten Daten EDV-technisch gespeichert werden. Ein Recht des Auftraggebers auf Zugriff oder Aktualisierung dieser Daten besteht jedoch nicht.
§ 15 Gewährleistung
(1)Sollten Zeichnungen bzw. erbrachte Dienstleistungen Mängel aufweisen, so haben beide Seiten Anspruch auf Nachbesserung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, so kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Mangels setzen, mit der Maßgabe, dass er die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Frist ablehne. Sollte die angemessene Nachfrist erfolglos verstreichen, hat der Auftraggeber das Recht auf Wandlung oder Minderung.
(2)Es bedarf indes keiner Fristsetzung, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder vom Auftragnehmer verweigert wird, oder wenn die sofortige Geltendmachung des Minderungsanspruches durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
(3)Für alle Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz, gleich ob sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage oder auf unerlaubter Handlung beruhen,gilt:
Ich hafte nicht für Mangelfolgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden. Für unmittelbare Schäden hafte ich nur, wenn mir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Der Schadensersatzanspruch ist auf die Höhe des vereinbarten Nettopreises der vereinbarten Dienstleistung beschränkt.
(4) Der Auftraggeber hat festgestellte Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Eingang und Kontrolle der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unmittelbar festgestellt werden können, sind mir unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(5)Eine Gewährleitung entfällt, wenn ohne Wissen des Auftragsnehmers Änderungen durchgeführt werden.
§ 16 Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Quickborn (S-H.). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 17 Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedinungen
unwirksam werden, bleibt der Vertrag als solcher wirksam.
Es treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der geltenden Rechtsauffassung ein.

Quickborn, Stand 06/2008